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TC Deckenpfronn e.V.
Vereinsregister Amtsgericht Böblingen Reg.-Nr: 742
Platzanlage Ahornweg

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Gestaltung und Programmierung:
Niclas Müller
Bernhard Sonntag

Bilder:
Tennisverein

Datenschutzrichtlinie für den TC Deckenpfronn e.V. gemäß der Informationsschrift des Landes Baden-Württemberg „Datenschutz im Verein nach der DS-GVO“ Punkt 1.3.3Der TC Deckenpfronn e.V. verpflichtet sich, grundsätzlich mit personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen DS-GVO – soweit sie davon betroffen ist – umzugehen. Dabei handelt es sich um folgende Daten der Vereinsmitglieder:
Name und Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse, Bankverbindung und Kontonummer, Geldbeträge von Mitgliedsbeiträgen.

Die Verarbeitung dieser Daten dient folgenden Zwecken:
– Bei Zustimmung zum SEPA-Lastschriftverfahren der Erhebung des Mitgliedsbeitrages sowie der Kosten für Jugendtraining.
– Der Einladung zu Mitgliederversammlungen per Postanschrift oder ggfs. Email.- Der Erstellung einer anonymisierten Gesamtjahresrechnung des Vereins.- Der Information über verschiedene vereinsbezogene Interessen im Sinne der Satzung, beispielsweise den Spiel- und Trainingsbetrieb betreffend.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit f) DS-GVO liegen vor. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte ist nicht vorgesehen, es kann jedoch eine vorübergehende Weitergabe von Mitgliederadressen an ein anderes Vorstandsmitglied als den Vorsitzenden mit dem Zweck der Unterstützung beim Postversand erfolgen. Außerdem müssen die Rechnungsprüfer Einsicht in die getätigten Überweisungen und Lastschriften erhalten. Bei der Datensicherheit werden die im Bereich der privaten Nutzung von PC und Laptop üblichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, d.h. Arbeiten unter Windows mit aktuellem Office-System, Passwortschutz und mit einem zusätzlich wirksamen Virenschutzprogramm bei regelmäßiger zusätzlicher Speicherung der aktuellen Daten auf einem USB-Stick. Die personenbezogenen Daten werden bis zum Austritt aus dem Verein mit einer zusätzlichen Frist bis zum Abschluss des Vorganges, z.B. im Todesfall, aufbewahrt. Gesamtaufstellungen werden im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von Dokumenten aufbewahrt. Gemäß Art. 13 Abs.1 und Abs. 2 DS-GVO ist der Verein verpflichtet, Mitglieder bei Eintritt in den Verein über den Umgang mit personenbezogenen Daten zu informieren. Dies geschieht durch Bereitstellung eines Informationsblattes mit einer zu unterzeichnenden Einverständniserklärung. Es wird ein jährliches Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten gemäß der o.g. Informationsschrift Punkt 7.2. geführt. Ein Datenschutzbeauftragter wird nicht ernannt.
Diese Richtlinie wurde am 11.6.2018 vom Vorstand beschlossen und in Kraft gesetzt.
Werner Stöffler (1. Vorsitzender)